

Am 1. Januar 2023 wird das neue Aktienrecht (Änderung des Obligationenrechts) in Kraft treten. Die Aktienrechtsrevision bringt Änderungen bei den Gründungs- und Kapitalvorschriften Daneben modernisiert das neue Recht die Bestimmungen zur Generalversammlung, stärkt die Aktionärsrechte und erlaubt ausdrücklich die Einführung einer statutarischen Schiedsklausel. Lesen Sie unseren neuen Blogbeitrag dazu.