SRO

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Die SRO-TREUHAND|SUISSE ist eine Selbstregulierungsorganisation gemäss Art. 24 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Alle Mitglieder von TREUHAND|SUISSE, EXPERTsuisse, veb und SVIT können sich als Mitglieder bei der SRO-TREUHAND|SUISSE anmelden.

Ab wann bin ich ein Finanzintermediär?

Als Finanzintermediär sind Sie dem Geldwäschereigesetz unterstellt und müssen bestimmte Pflichten erfüllen. Aber ab wann gilt jemand als Finanzintermediär? Mit unserem Entscheidungsbaum klären Sie mögliche Unsicherheiten schnell und einfach.

Finanzintermediäre sind natürliche und juristische Personen, die über fremde Vermögenswerte gewerblich verfügen. Die Abgrenzung erfolgt aufgrund der Berufsmässigkeit, wobei mindestens ein Kriterium erfüllt sein muss:

  • Jährlicher Bruttoerlös von mehr als CHF 50'000.-
  • Mehr als 20 Geschäftsbeziehungen (GwG-Mandate) pro Jahr
  • Unbefristete Verfügungsmacht über Vermögenswerte in Höhe von mehr als 5 Millionen Franken (Einzel- oder Kollektivunterschrift über ein fremdes Konto, wobei bereits auch digital ausreichend ist
  • Transaktionen über 2 Millionen Franken pro Jahr 
Merkblatt – Unterstellung als Finanzintermediär

Das Geldwäschereigesetz sieht vor, dass sich Finanzintermediäre einer privatrechtlich organisierten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen müssen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention und Vermeidung von Geldwäscherei zu kontrollieren. 

Geschäftsstelle SRO TREUHAND|SUISSE

Die Geschäftsstelle der SRO TREUHAND|SUISSE befindet sich am gleichen Standort wie die Geschäftsstelle des Gesamtverbandes.

Geschäftsstelle SRO-TREUHAND|SUISSE
Monbijoustrasse 20
Postfach
3001 Bern

Telefon: +41 (0)31 380 64 80
Fax: + 41 (0)31 380 64 31
e-mail: sro@treuhandsuisse.ch