Besteuerung von Vereinen in der Schweiz
Verein_Aug25

Steuern für Vereine in der Schweiz: Pflicht oder Privileg?

5. September 2025 - 
Steuern

Rund 100'000 Schweizer Vereine stehen jährlich vor der Frage: Wer muss Steuern zahlen, wer nicht? Dieser Beitrag erklärt, welche Regeln für die steuerliche Behandlung von Vereinen gelten, wann Steuerbefreiung möglich ist und was für eine korrekte Besteuerung beachtet werden muss. Verständlich und praxisnah – damit Vereinsverantwortliche keine bösen Überraschungen erleben.

Wer zahlt, wer nicht? Die Besteuerung von Vereinen einfach erklärt

In der Schweiz gibt es rund 100'000 Vereine – vom kleinen Jodlerclub bis zum grossen Sportverband. Doch welche davon müssen eigentlich Steuern zahlen? Und welche sind davon befreit? Ein Überblick über ein oft unterschätztes, aber wichtiges Thema: die Besteuerung von Vereinen.

Wer ist steuerpflichtig?

Grundsätzlich gelten alle Vereine als juristische Personen und sind daher steuerpflichtig – unabhängig davon, ob sie im Handelsregister eingetragen sind oder nicht. Steuerpflichtig sind insbesondere Einnahmen, die nicht aus klassischen Mitgliederbeiträgen stammen, sondern aus wirtschaftlicher Tätigkeit wie Kursangeboten, Festwirtschaften, Sponsoring oder Vermietung.

Was ist steuerfrei?

Nicht alle Einnahmen eines Vereins führen zu einer Steuerlast. Mitgliederbeiträge, Spenden, Schenkungen und Erbschaften sind von der Gewinnsteuer ausgenommen. Wichtig: Damit Beiträge als «Mitgliederbeiträge» gelten, müssen sie ohne individuelle Gegenleistung erfolgen und die Mitglieder müssen ein Mitspracherecht im Verein haben. Schenkungen und Erbschaften werden von der Schenkungs- resp. Erbschaftsteuer erfasst, falls der Verein nicht infolge Gemeinnützigkeit von der Steuer befreit ist.

Wie wird der steuerbare Gewinn ermittelt?

Vereine müssen – wie Unternehmen – eine Jahresrechnung führen. Zur Ermittlung des steuerbaren Gewinns wird unterschieden zwischen: 

Nicht steuerbaren Bereichen (z.B. ideelle Vereinszwecke) 

Steuerbaren Bereichen (z.B. wirtschaftliche Tätigkeiten) 

Nur die Einnahmen und Ausgaben des steuerbaren Bereichs sind relevant. Abziehbar sind dabei nur jene Aufwendungen, die direkt mit der steuerbaren Einnahme zusammenhängen – etwa der Wareneinkauf für ein Vereinsfest. Resultiert jedoch aus der nicht steuerbaren Sparte ein Verlust, so kann dieser Verlust bei der steuerbaren Sparte angerechnet werden.

Welche Steuerarten fallen an?

Direkte Bundessteuer: Der Bund erhebt 4,25 % auf den steuerbaren Reingewinn. Gewinne unter 5'000 Franken sind bundessteuerfrei. 

Kantons- und Gemeindesteuern: Diese variieren und betragen in den meisten Kantonen ebenfalls nur den halben regulären Steuersatz für juristische Personen. Im Kanton Zürich etwa gilt eine Freigrenze bis 10'000 Franken für die Gewinnsteuer und 100'000 Franken für die Kapitalsteuer. 

Grundstückgewinnsteuer: Diese fällt auch für steuerbefreite Vereine an.

Wann ist ein Verein steuerbefreit?

Ein Verein kann ganz von der Steuerpflicht befreit werden, wenn er gemeinnützige, öffentliche oder Kultuszwecke verfolgt. 

Voraussetzungen: 

• Der Zweck muss ausschliesslich und unwiderruflich gemeinnützig sein. 

• Es darf kein Erwerbs- oder Selbsthilfezweck verfolgt werden. 

• Die Mittelverwendung muss transparent und dem Allgemeinwohl dienlich sein. 

Ein klassisches Beispiel für einen steuerbefreiten Verein ist eine Hilfsorganisation, die Spenden sammelt und diese direkt für gemeinnützige Projekte einsetzt. Dagegen gelten Berufs- oder Wirtschaftsverbände mit Mitgliedervorteilen in der Regel als steuerpflichtig.

Wie erhält man eine Steuerbefreiung?

In praktisch allen Kantonen ist ein Gesuch nötig, inklusive Statuten, Tätigkeitskonzept, Budgets und Jahresrechnungen. Die Prüfung kann mehrere Wochen dauern und die Befreiung gilt in der Regel bis auf Weiteres, mit möglichen Überprüfungen.

Fazit

Nicht jeder Verein muss Steuern zahlen – aber viele schon. Entscheidend ist, ob ein Verein wirtschaftlich tätig ist oder ausschliesslich gemeinnützig handelt. Eine sorgfältige Buchhaltung und klare Statuten sind der Schlüssel zu einer fairen und korrekten Besteuerung. Wer sich unsicher ist, sollte sich fachlich beraten lassen – bevor es zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Autoren

Eva Mäki

Eva Mäki

Interfiduca AG , Zürich

lic. rer. publ. HSG, LLM Taxation, Steuerkommissärin mbA

Blog abonnieren

Möchten Sie keinen Blogartikel verpassen? Abonnieren Sie hier unseren Blog.