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Mitarbeiterbeteiligungen – ein Schlüssel zu motivierten Mitarbeitenden und unternehmerischem Erfolg

23. April 2025 - 
Führung und Management

Mitarbeiterbeteiligungen sind mehr als nur ein Trend – sie sind ein Instrument für Unternehmen, um ihre Mitarbeitenden langfristig zu motivieren und an sich zu binden. Indem Mitarbeitende direkt am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden, schaffen Beteiligungsmodelle eine Win-Win-Situation: Unternehmen profitieren von engagierteren und leistungsbereiteren Mitarbeitenden, während diese die Möglichkeit erhalten, Vermögen aufzubauen und Teil des unternehmerischen Erfolgs zu werden. Doch Mitarbeiterbeteiligungen sind komplex und erfordern sorgfältige Planung. Von der Wahl der richtigen Beteiligungsform über die steuerlichen Implikationen bis hin zur praktischen Umsetzung gibt es viele Fallstricke zu beachten. Dieser Beitrag beleuchtet die verschiedenen Facetten von Mitarbeiterbeteiligungen und zeigt auf, wie Unternehmen und Mitarbeitende profitieren können.

Mitarbeiterbeteiligungen sind Instrumente, mit denen Unternehmen ihren Mitarbeitenden Anteile oder Optionen auf Anteile des Unternehmens gewähren. Sie dienen dazu, die Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg zu beteiligen und ihre Motivation sowie Bindung an das Unternehmen zu stärken.

Die Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungen sind besonders in Situationen sinnvoll, in denen Liquidität geschont, Mitarbeitende gebunden und motiviert oder Schlüsselpersonen gewonnen werden sollen. Sie werden in folgenden Unternehmenssituationen ausgegeben:

  • Für Start-ups in der Aufbauphase
    Start-ups generieren oft zunächst keine oder nur geringe Umsätze und Gewinne, benötigen aber viel Liquidität für Forschung, Entwicklung und Aufbau. Mitarbeiterbeteiligungen erlauben es, Mitarbeitende liquiditätsschonend mit Anteilen, statt Barlohn zu entlohnen.
     
  • Zur Mitarbeiterbindung und -motivation
    Mitarbeiterbeteiligungen ermöglichen es, die Mitarbeitenden direkt am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen und so ihre Interessen mit denen des Unternehmens zu verknüpfen.
     
  • Zur Gewinnung und Bindung von Schlüsselpersonal
    Insbesondere für Führungskräfte und Spezialisten können Mitarbeiterbeteiligungen ein attraktiver Vergütungsbestandteil sein, um diese Zielgruppe anzuziehen und langfristig zu binden.
     
  • Zur Nachfolgeregelung bei KMU
    Bei KMU können Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen der Nachfolgeplanung eingesetzt werden, um Mitarbeitende sukzessive zu Miteigentümern zu machen.
     
  • Zur Stärkung der Unternehmenskultur
    Durch die Beteiligung der Mitarbeitenden soll deren Identifikation mit dem Unternehmen und die Zusammenarbeit gefördert werden.
     
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Arten von Mitarbeiterbeteiligungen

Bei Aktiengesellschaften können Unternehmen ihren Mitarbeitenden Aktienoptionen gewähren, mit denen diese zu einem festgelegten Preis Aktien erwerben können. Alternativ können Aktien direkt an Mitarbeitende zugeteilt oder spezielle Mitarbeiteraktien ausgegeben werden. Bei Unternehmen mit anderen Rechtsformen als der Aktiengesellschaft sind Gewinnbeteiligungen eine Möglichkeit, Mitarbeitende am Erfolg zu beteiligen. Phantomaktien oder virtuelle Beteiligungen simulieren eine Aktienbeteiligung, ohne dass den Mitarbeitenden tatsächlich Anteile gewährt werden.

Es gibt zwei Hauptarten von Mitarbeiterbeteiligungen: echte und unechte Mitarbeiterbeteiligungen. Sie unterscheiden sich wie folgt:

Echte Mitarbeiterbeteiligungen
Bei echten Mitarbeiterbeteiligungen wird der Mitarbeitende tatsächlich Aktionär des Unternehmens. Dies kann durch folgende Formen erfolgen:

  • Ausgabe von Mitarbeiteraktien (oft vergünstigt oder gratis nach einer Vestingperiode), unterschieden werden freie und gesperrte Mitarbeiteraktien.
     
  • Ausgabe von Aktienoptionen, die den Erwerb von Aktien zu einem festgelegten Preis erlauben, unterschieden werden freie und gesperrte Mitarbeiteroptionen
     
  • Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien: stellen einem Mitarbeitendem in Aussicht, zu einem späteren Zeitpunkt eine vordefinierte Anzahl Aktien entweder unentgeltlich oder zu Vorzugsbedingungen erwerben zu können. Restricted Stock Units (RSU) sind typische Anwendungsbeispiele solcher Anwartschaften.


Echte Beteiligungen haben für Mitarbeitende steuerliche Vorteile, da Kapitalgewinne aus dem späteren Verkauf der Aktien oft begünstigt besteuert werden.


Unechte Mitarbeiterbeteiligungen
Bei unechten Beteiligungen erhält der Mitarbeitende keine direkten Anteile, sondern eine Barabfindung, die sich am Aktienwert orientiert. Beispiele sind:

  • Phantomaktien / Phantom Stocks (wirtschaftliches Abbild einer Aktie)
  • Virtuelle Beteiligungen
  • Gewinnbeteiligungen


Der Vorteil für Unternehmen ist, dass der Aktionärskreis nicht erweitert wird und weniger gesellschaftsrechtliche Formalitäten anfallen. Allerdings haben unechte Beteiligungen für Mitarbeitende steuerliche Nachteile, da die Abfindungen voll als Erwerbseinkommen besteuert werden.
Echte Mitarbeiterbeteiligungen bieten für Mitarbeitende attraktivere steuerliche Anreize, während unechte Beteiligungen für Unternehmen administrativ einfacher umzusetzen sind.
 

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Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungen

  1. Zunächst müssen die Art der Beteiligung und die Konditionen festgelegt werden.
  2. Bei Aktiengesellschaften ist eine Genehmigung durch die Aktionäre erforderlich.
  3. Anschliessend wird ein detaillierter Beteiligungsplan erstellt.
  4. Gemäss diesem Plan werden die Beteiligungen an die Mitarbeitenden zugeteilt.
  5. Die ausgegebenen Beteiligungen müssen verwaltet und überwacht werden.
     
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Vor- und Nachteile

Mitarbeiterbeteiligungen stärken die Bindung und Motivation der Mitarbeitenden an das Unternehmen, da sie direkt am Unternehmenserfolg teilhaben. Zudem können Unternehmen ihren Mitarbeitenden eine Gewinnbeteiligung gewähren, ohne dass Barliquidität abfliesst.

Ein Nachteil ist, dass die Anteile der bestehenden Aktionäre durch die Ausgabe neuer Anteile an Mitarbeitende verwässert werden. Ausserdem ist die rechtliche und steuerliche Handhabung von Mitarbeiterbeteiligungen komplex.

Für Mitarbeitende bietet eine Beteiligung die Möglichkeit, direkt am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben und auf diesem Weg Vermögen aufzubauen. Gleichzeitig wird ihre Bindung an das Unternehmen gestärkt.

Der Wert der Beteiligung kann jedoch Risiken unterliegen und die steuerliche Behandlung kann für Mitarbeitende kompliziert sein.
 

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Mögliche Stolpersteine

Die rechtlichen und steuerlichen Vorschriften für Mitarbeiterbeteiligungen sind komplex und können eine Hürde darstellen. Auch die korrekte Bewertung der Beteiligungen kann eine Herausforderung sein. Zudem muss die Beteiligung gut an die Mitarbeitenden kommuniziert werden, um Akzeptanz zu schaffen.

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Steuerliche Auswirkungen

Zu den beliebtesten Beteiligungsformen gehören Mitarbeiteraktien. In der Regel werden solche Anteile am Eigenkapital des Unternehmens zu Vorzugsbedingungen oder unentgeltlich abgegeben. Sie sind Bestandteil eines individuellen Vergütungspakets. Der Fiskus betrachtet die damit verbundenen Vergünstigungen denn auch als Teil des Erwerbseinkommens. Im Klartext: Sie werden als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit qualifiziert und sind zusammen mit dem übrigen Einkommen der Einkommenssteuer unterworfen. Deshalb ist es wichtig, die zusätzliche steuerliche Belastung von Mitarbeiteraktien von Beginn weg einzukalkulieren und transparent zu machen. Denn sie kann sich je nach Umfang und Modalitäten der Beteiligung erheblich auf die Steuerrechnung und die Liquiditätsplanung des Mitarbeitenden auswirken. Häufig empfiehlt es sich, ein entsprechendes Steuerruling einzureichen. Zudem ist zu beachten, dass auf dem erwähnten Einkommen grundsätzlich auch die Sozialversicherungsabgaben geschuldet sind.

Steuerpflichtige Vergünstigung
Die einkommenssteuerliche Erfassung erfolgt meist per sofort beziehungsweise im Zeitpunkt der Abgabe der Mitarbeiteraktien. Der einkommenssteuerpflichtige Betrag ergibt sich aus der bereits angesprochenen Vergünstigung - der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Aktie und dem Abgabepreis. Sind die Mitarbeiteraktien mit einer Sperrfrist verknüpft, erlaubt der Fiskus einen Diskont auf den Verkehrswert von 6 Prozent pro Jahr bis zu einem Maximum von zehn Sperrjahren, was zu einer attraktiveren bzw. tieferen steuerlichen Bemessungsgrundlage führt. Wenn man seine Mitarbeiteraktien zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Privatvermögen und zu einem höheren Preis wieder verkauft, fällt hingegen in den meisten Fällen keine Steuer an. Der realisierte Profit gilt grundsätzlich von ein paar Ausnahmen abgesehen als steuerfreier Kapitalgewinn.

Mitarbeiteroptionen
Neben Mitarbeiteraktien gehören auch Mitarbeiteroptionen zu den gängigsten Beteiligungsformen. Sie räumen den Mitarbeitenden das Recht ein, Aktien ihres Arbeitgebers innerhalb eines definierten Zeitraums und zu einem bestimmten Preis zu erwerben, also ihre Option auszuüben. Auch hier sind die Vergünstigungen, von denen die Mitarbeitenden profitieren, einkommenssteuerpflichtig. Allerdings gibt es je nach Art der Mitarbeiteroption einen unterschiedlichen Zeithorizont: Freie börsenkotierte Mitarbeiteroptionen sind bei der Abgabe einkommenssteuerpflichtig; gesperrte oder nicht börsenkotierte Mitarbeiteroptionen hingegen werden erst dann einkommenssteuerlich erfasst, wenn sie ausgeübt (bzw. in Aktien umgewandelt) werden. Analog zu den Mitarbeiteraktien ist für die Besteuerung die entstandene Vergünstigung ausschlaggebend, also die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Verkehrswert der Aktie bei der Ausübung.

Werden Mitarbeiteroptionen in einem internationalen Verhältnis ausgegeben, muss man die spezifische Situation genauer anschauen. Je nach Fall kommt es zu einer anteilsmässigen Besteuerung in der Schweiz. Zum Beispiel dann, wenn der Mitarbeitende seine Mitarbeiteroptionen in der Schweiz zugeteilt erhält und in einem anderen Land ausübt. Bei der Berechnung zählen unter anderem die Arbeitstage, die in der Schweiz beziehungsweise in einem anderen Land geleistet wurden.

Und «unechte» Beteiligungen?
Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen gelten als «echte» Mitarbeiterbeteiligungen, weil sie die Mitarbeitenden am Eigenkapital des Arbeitgebers beteiligen. Daneben gibt es eine Vielzahl von «unechten» Beteiligungsmodellen. Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie unter dem Strich mit einer Geldleistung zugunsten des Mitarbeitenden verknüpft sind. Diese Geldleistung wird vom Fiskus ebenfalls als Lohnbestandteil angesehen und entsprechend besteuert.
 

Mitarbeiterbeteiligungen können ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation sein. Unternehmen sollten jedoch sorgfältig abwägen, welche Art der Beteiligung am besten zu ihrer Situation passt. Eine professionelle Beratung ist empfehlenswert, um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Mitarbeitende sollten die Vor- und Nachteile sowie die steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung genau prüfen, bevor sie diese annehmen.

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Autor

TS_referent_D

Schweizerischer Treuhänderverband

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