

Missbräuchliche Konkurse: Schärfere Massnahmen
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz das neue Konkursrecht. Es bringt schärfere Massnahmen gegen missbräuchliche Konkurse mit sich. Die wichtigsten Änderungen sind:
Höhere Hürden für Schuldnerentlastung
Künftig sind die Hürden höher, sich zum Nachteil der Gläubigerinnen und Gläubiger von Schulden zu befreien. Öffentlich-rechtliche Forderungen wie Lohnzahlungen oder Steuerschulden müssen nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden. Dies soll verhindern, dass Schuldner ein Konkursverfahren missbrauchen, um sich ihrer finanziellen Verpflichtungen zu entledigen.
Bisher konnte beispielsweise ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit weiterführen, obwohl es fällige Steuern und Sozialversicherungsbeiträge langfristig nicht bezahlt hatte. Mit der neuen Regelung müssten solche Forderungen nun regulär. sprich auf Konkurs betrieben werden.
Kostentragung durch Schuldner
Die Kosten des Konkursverfahrens sollen neu auf den Schuldner abgewälzt werden. Bisher mussten die Gläubiger oft die Kosten tragen, wenn der Schuldner insolvent war.
Problematisch dabei könnte sein, wenn völlig mittellose Schuldner die Kosten nicht tragen können. Dadurch könnte es zu Härtefällen kommen.
Anzeigepflicht der Konkursämter
Die Konkursämter werden verpflichtet, in allen Konkursfällen eine Strafanzeige wegen möglichen Missbrauchs zu erstatten. Bisher erfolgte dies nur in offensichtlichen Fällen.
Personensuche im Handelsregister
Auf zefix.ch werden künftig die Personendaten mit den Daten einer Gesellschaft verknüpft. Es wird somit bekannt, in welcher Rechtseinheit und in welcher Funktion eine gesuchte Person im HR eingetragen ist oder war. Über die Personensuche können etwaige Verhaltensmuster aufgedeckt werden. Die neue Regelung soll aber auch eine abschreckende Wirkung auf Individuen haben, die Konkursverfahren bewusst und wiederholt herbeigeführt haben.
Gläubigerschutz
Für Gläubiger bedeuten die Neuregelungen, dass ihre Interessen künftig besser geschützt werden. Sie müssen die Kosten eines Konkursverfahrens nicht mehr tragen, selbst wenn der Schuldner völlig mittellos ist. Im vereinfachten Nachlassverfahren können Gläubiger einem teilweisen Schuldenerlass zustimmen.
Höhere Hürden für Schuldner
Öffentlich-rechtliche Forderungen, wie beispielsweise Steuerschulden müssen regulär betrieben werden. Dies erschwert es Schuldnern, sich ihrer Verbindlichkeiten zu entledigen. Die Kosten des Konkursverfahrens werden neu auf den Schuldner abgewälzt, selbst wenn er zunächst kein Vermögen hat. Für Schuldner mit regelmässigem Einkommen wird ein vereinfachtes Verfahren für einen teilweisen Schuldenerlass eingeführt, wenn eine Gläubigermehrheit zustimmt. Völlig mittellose Schuldner können während vier Jahren alle verfügbaren Mittel an Gläubiger abgeben und werden danach von Restschulden befreit.
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