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Kryptowährungen: Rechnungslegung und steuerliche Behandlung

2. Juli 2025 - 
Steuern

Die zunehmende Bedeutung von Kryptowährungen wie Bitcoin stellt Unternehmen und Privatpersonen vor neue Herausforderungen in Bezug auf Rechnungslegung und Besteuerung. Im Artikel beleuchten wir die aktuellen Fragen der OR-Rechnungslegung für Kryptowährungen und geben einen Überblick über die steuerliche Behandlung.

Grundlagen und Funktionsweise von Bitcoin

Bitcoin, die bekannteste Kryptowährung, unterscheidet sich fundamental von traditionellen Fiat-Währungen. Mit einer Begrenzung auf 21 Millionen Einheiten ist Bitcoin deflationär konzipiert. Die Blockchain-Technologie ermöglicht dezentrale, pseudonyme Transaktionen ohne Intermediäre. Diese Eigenschaften machen Bitcoin attraktiv, insbesondere in Ländern mit unterentwickelten Finanzsystemen, bringen aber auch Herausforderungen wie hohe Volatilität mit sich.

Rechnungslegung von Kryptowährungen nach OR

Aktivierungsfähigkeit
Kryptowährungen erfüllen grundsätzlich die Ansatzkriterien des Art. 959 Abs. 2 OR für Vermögenswerte:

  • Sie basieren auf einem vergangenen Ereignis und stehen unter der Verfügungsgewalt des Unternehmens.
  • Ein zukünftiger Mittelzufluss ist wahrscheinlich.
  • Eine verlässliche Bewertung ist möglich.
     

Bilanzposition
Die Wahl der Bilanzposition für Kryptowährungen ist nicht eindeutig geregelt. Mögliche Optionen umfassen:

  • Flüssige Mittel: Aufgrund fehlender Anerkennung als gesetzliches Zahlungsmittel meist ungeeignet.
  • Wertschriften: Im Umlaufvermögen als kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs oder im Anlagevermögen als Finanzanlagen.
  • Vorräte: Bei spezifischen Geschäftsmodellen wie Kryptowährungshandel oder Mining.
  • Immaterielle Anlagen: Für langfristig gehaltene Kryptowährungen.


Bewertung
Die Ersterfassung erfolgt zu Anschaffungskosten. Bei der Folgebewertung bestehen zwei Optionen:

  • Bewertung zu Anschaffungskosten: Mit Wertberichtigung bei Wertverlusten.
  • Bewertung zum Marktpreis: Möglich bei beobachtbaren Marktpreisen, mit Option zur Bildung einer Schwankungskurve.


Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in der Schweiz
Detaillierte Informationen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen in der Schweiz bietet das Arbeitspapier der ESTV: Arbeitspapier der ESTV aufrufen
 

Fazit und Ausblick

Die Rechnungslegung und Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz befindet sich in einem dynamischen Entwicklungsprozess. Während die grundlegenden Prinzipien etabliert sind, bleiben viele Detailfragen offen. Unternehmen und Privatpersonen sollten die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen und bei Bedarf fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.


Die zunehmende Akzeptanz von Kryptowährungen, wie die Möglichkeit der Steuerzahlung in Bitcoin im Kanton Zug, deutet auf eine fortschreitende Integration in das bestehende Finanzsystem hin. Gleichzeitig stellen die hohe Volatilität und die technologischen Besonderheiten von Kryptowährungen weiterhin Herausforderungen für Rechnungslegung und Steuerbehörden dar.
 

Autor

TREUHAND|SUISSE

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