Aufbewahrung_herosmall

Aufbewahrungspflichten

28. Mai 2025 - 
Recht

Wer in der Schweiz ein Unternehmen führt, muss zahlreiche gesetzliche Vorgaben zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen beachten. Welche Dokumente betroffen sind, wie lange sie aufbewahrt werden müssen und wie moderne digitale Archivierungslösungen die Praxis verändern, erfahren Sie in diesem Beitrag. Auch die Aufbewahrungspflichten für Privatpersonen werden beleuchtet.

Was muss aufbewahrt werden?

Das Obligationenrecht und verschiedene Spezialgesetze regeln, welche Unterlagen Unternehmen aufbewahren müssen. Im Zentrum stehen:

  • Geschäftsbücher (Hauptbuch, Nebenbücher wie Debitoren-, Kreditoren-, Lohn- und Inventarbuch)
  • Buchungsbelege (z.B. Rechnungen, Quittungen, Zahlungsbelege, interne Arbeitsrapporte)
  • Geschäftsbericht und Jahresrechnung
  • Revisionsbericht
  • Unterlagen zur nichtfinanziellen Berichterstattung (bei grösseren Unternehmen, z.B. zu Umwelt- oder Sozialbelangen)
    Geschäftskorrespondenz, sofern sie als Buchungsbeleg dient oder für die Nachvollziehbarkeit eines Geschäftsfalls relevant ist (z.B. E-Mails, Verträge, Gutachten).


Auch steuerrechtliche Vorschriften (z.B. Mehrwertsteuergesetz, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) verlangen die Aufbewahrung weiterer Unterlagen, etwa Bescheinigungen, Urkunden über den Geschäftsverkehr, MWST-Abrechnungen, Ein- und Ausfuhrbelege.

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Die Standardaufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, in dem das betreffende Dokument entstanden ist. Das gilt für die meisten Unterlagen, insbesondere Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsberichte und Revisionsberichte.

Ausnahmen und Spezialfristen

  • Mehrwertsteuerrelevante Unterlagen zu Immobilien: 20 Jahre
  • Personalunterlagen: Grundsätzlich zehn Jahre, gewisse Dokumente (z.B. medizinische Daten) dürfen aus Datenschutzgründen früher vernichtet werden, andere (z.B. AHV-Abrechnungen) sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
  • Branchenspezifische Fristen: In Spezialgesetzen können abweichende Fristen geregelt sein, etwa für Revisionsunternehmen oder im Gastgewerbe.
     

In welcher Form muss aufbewahrt werden?

Die Form der Aufbewahrung ist gesetzlich differenziert geregelt:

  • Geschäftsbericht und Revisionsbericht: Müssen schriftlich (Papierform) und unterzeichnet aufbewahrt werden.
  • Alle anderen Unterlagen: Können wahlweise auf Papier, elektronisch oder in einer vergleichbaren Form archiviert werden.

Wichtige Anforderungen an die Archivierung

  1. Echtheit und Unverfälschbarkeit: Die Unterlagen müssen so gespeichert werden, dass nachträgliche Änderungen erkennbar sind. Unveränderbare Datenträger (z.B. PDF/A, WORM-Systeme) sind zulässig; veränderbare Datenträger nur mit geeigneten technischen Sicherungen.
  2. Lesbarkeit und Verfügbarkeit: Die Dokumente müssen während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar, zugänglich und nachvollziehbar bleiben. Bei elektronischer Archivierung ist eine jederzeitige Wiederherstellung auf Papier sicherzustellen.
  3. Trennung von aktuellen und archivierten Daten: Archivierte Unterlagen sind klar von laufenden Geschäftsdaten zu trennen und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  4. Dokumentation und Nachvollziehbarkeit: Die Archivstruktur muss systematisch und für Dritte verständlich sein. Zugriffe und Änderungen sind zu protokollieren und diese Protokolle ebenfalls aufzubewahren.
     

Digitale Aufbewahrung

Die Digitalisierung hat die Archivierungspraxis grundlegend verändert. Elektronische Archivierung ist heute in der Schweiz weitgehend zulässig, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.


Vorteile der digitalen Archivierung

  • Platz- und Kostenersparnis
  • Schnellere Suche und Zugriffsmöglichkeiten
  • Verbesserte Datensicherheit durch Backups und Zugriffsprotokollierung
  • Einfache Integration mit Buchhaltungs- und ERP-Systemen


Unterschiede zur traditionellen Aufbewahrung

  • Bei Papierarchiven ist der physische Schutz (z.B. gegen Feuer, Wasser, unbefugten Zutritt) zentral, während bei digitalen Archiven der Fokus auf Datensicherheit, Integrität und regelmässige Überprüfung der Lesbarkeit liegt.
  • Die Migration auf neue Speichermedien und Formate muss bei digitalen Archiven aktiv geplant und dokumentiert werden, um die Lesbarkeit über die gesamte Aufbewahrungsfrist sicherzustellen.
     

Praxis Tipp

Unternehmen sollten klare Arbeitsanweisungen für die digitale Archivierung und den Umgang mit geschäftsrelevanter Kommunikation (z.B. E-Mails, Chatnachrichten) erstellen und die Einhaltung regelmässig überprüfen.

Aufbewahrungspflichten für Privatpersonen

Privatpersonen unterliegen in der Schweiz grundsätzlich keinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für ihre privaten Unterlagen. Eine Ausnahme bilden selbständige Erwerbstätige und Personen, die als Einzelunternehmer oder in Personengesellschaften tätig sind – sie müssen die gleichen Pflichten wie Unternehmen beachten, sofern sie buchführungspflichtig sind.


Sinnvolle Aufbewahrung für Privatpersonen

  • Steuerunterlagen: Mindestens zehn Jahre, um bei Nachfragen oder Kontrollen durch die Steuerbehörden Belege vorweisen zu können.
  • Versicherungsunterlagen, Kaufverträge, Garantiescheine: Bis zum Ablauf der jeweiligen Fristen oder solange Ansprüche geltend gemacht werden können.
  • Unterlagen zu Liegenschaften: Kaufverträge, Hypotheken, Renovationsbelege sollten dauerhaft aufbewahrt werden.
     
  • Unternehmen müssen Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäfts- und Revisionsberichte sowie relevante Korrespondenz mindestens zehn Jahre aufbewahren.
  • Die Form der Archivierung ist frei wählbar, sofern die gesetzlichen Anforderungen an Echtheit, Lesbarkeit und Verfügbarkeit erfüllt sind. Geschäfts- und Revisionsberichte müssen schriftlich und unterzeichnet vorliegen.
  • Digitale Archivierungslösungen bieten viele Vorteile, erfordern aber klare Prozesse zur Sicherstellung von Integrität und Lesbarkeit.
  • Prüfen Sie branchenspezifische Sonderregelungen und längere Fristen, etwa bei Mehrwertsteuer oder Immobilien.
  • Privatpersonen sollten wichtige Unterlagen wie Steuerbelege, Verträge und Versicherungsdokumente mindestens zehn Jahre aufbewahren.
  • Trennen Sie archivierte von aktuellen Unterlagen, dokumentieren Sie Zugriffe und achten Sie auf Datenschutz.
  • Planen Sie regelmässige Überprüfungen und Datenmigrationen, um die Lesbarkeit und Verfügbarkeit Ihrer digitalen Archive zu gewährleisten.
     

Blog hören

Autor

TREUHAND|SUISSE

Blog abonnieren

Möchten Sie keinen Blogartikel verpassen? Abonnieren Sie hier unseren Blog.