

Am 1. Januar 2023 wird nach einem langjährigen, politischen Prozess das neue Aktienrecht (Änderung des Obligationenrechts) in Kraft treten. Neben Klarstellungen und administrativen Erleichterungen bezweckt die Aktienrechtsrevision unter anderem die Gründungs- und Kapitalvorschriften flexibler zu gestalten und ans Rechnungslegungsrecht anzugleichen.