Richterhammer

Die erste Etappe der Erbrechtsrevision: Teil 1

Zentralverband

Am 1. Januar 2023 tritt der sog. politische Teil der Erbrechtsrevision in Kraft. Im Zentrum der Revision steht die Reduktion der Pflichtteile. Erblasser und Erblasserinnen sollen dadurch in Zukunft mehr Gestaltungsspielraum erhalten. Die Revision beschränkt sich aber nicht nur auf die Reduktion der Pflichtteile. In unserem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen auf.