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Start-up-Finanzierung: ohne Fleiss kein Preis

13. Juni 2023 - 
Diverses

Die Schweiz hat eine lebendige Start-up-Szene, und das ist gut so. An Geschäftsideen, Fachkompetenz, Leistungsbereitschaft und Innovationen scheint es nicht zu fehlen. Ob und wie gut der Markteintritt gelingt, entscheidet sich aber massgeblich mit der Frage der Finanzierung. In einem ersten Schritt gilt es die passenden Investoren zu finden und zu überzeugen. Genauso wichtig ist, die Finanzierung in einem zweiten Schritt sorgfältig und langfristig tragend umzusetzen.

«Drum prüfe, wer sich bindet»
Die Erfahrung zeigt, dass man auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten langfristig besser fährt, wenn man professionelle Investoren anspricht, die über Erfahrung mit ähnlichen Finanzierungsrunden verfügen. Es ist zwar aufwendiger, an diese Personen und Organisationen heranzutreten als im Familien- und Freundeskreis auf die Suche nach Geldgebern zu gehen. Aber mit dem Blick aufs langfristige Ganze lohnt sich dieser Mehraufwand. Vor allem beschleunigt es den Finanzierungsprozess und auch die Verhandlung der entsprechenden Dokumente, wenn man mit Profis am Tisch sitzt (und die Zahl der Mitspracheberechtigten überschaubar bleibt …). Überdies sollte man wo immer möglich Investoren suchen, die nicht nur finanzielle Mittel ins Unternehmen einbringen, sondern zusätzliche Pluspunkte: Branchenerfahrung, Fachwissen, ein Netzwerk usw.
 

Zeitliche Dimension unterschätzt
Wenn es dann an die Umsetzung von Start-up-Finanzierungen geht, beobachten wir heute eine erfreuliche Tendenz: Viele Start-ups sind gut über Finanzierungsfragen informiert. Die mannigfachen Förderangebote für Jungunternehmen scheinen sich auszuzahlen. Was aber doch häufig unterschätzt wird, ist die zeitliche Dimension. Also die Dauer, die nötig ist, um die Finanzierung vorzubereiten, zu verhandeln und – mit dem Aktionärbindungsvertrag als anspruchsvollem Kernstück – umzusetzen. Wissenslücken bestehen oft auch hinsichtlich der Funktionsweise und Bewertung von Wandeldarlehen (Convertibles). Diese sind von grosser Bedeutung, weil sie oft im Vorfeld oder im Zusammenhang mit einer Finanzierungsrunde (Bridge Financing) zum Einsatz kommen.
 

Klassische Stolpersteine
In der Praxis zeigt sich, dass Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer sich oft zu wenig im Klaren sind, dass Investoren nicht nur ihr Geld einbringen wollen, sondern auch ihre eigenen Interessen. Wer einem Jungunternehmen als Investor den Start ermöglicht, begnügt sich in der Regel nicht mit der Rolle des «stillen» Teilhabers, sondern will Einfluss auf das Geschehen nehmen. Deshalb ist es unabdingbar, dass sich das Gründerteam – namentlich im Hinblick auf die Gestaltung und Aushandlung des Aktionärbindungsvertrags – frühzeitig, sorgfältig und ehrlich damit auseinandersetzt, wie man die eigenen Vorstellungen und die Erwartungen der Investoren in Einklang bringen will. Als weiterer Knackpunkt erweist sich zuweilen die Qualität des Businessplans. Ein Jungunternehmen, das professionelle und erfahrene Investoren für sich gewinnen kann, darf sich freuen. Es muss aber auch darauf vorbereitet sein, dass diese Kategorie von Investoren den Businessplan und seine Belastbarkeit besonders kritisch unter die Lupe nimmt. Das heisst: You better be prepared! 
 

Wichtige Rolle des Treuhandpartners
Saubere Grundlagen erleichtern die Suche nach Investoren und die Umsetzung der Finanzierung. Deshalb kommt der Treuhandberatung im Vorfeld einer Finanzierung grosse Bedeutung zu. Sie gewährleistet im Idealfall, dass das Unternehmen mit sauberen und strukturierten Geschäftsunterlagen (Gründungsdokumente, Aktienbuch, GV- und VR Protokolle, Steuerunterlagen u.a.) in die Finanzierungsrunde geht. Das trägt massgeblich dazu bei, dass die Finanzgeber ihre Due Diligence rasch und zielgerichtet durchführen können. So oder so sollte der Treuhandpartner von Beginn weg in den Prozess einbezogen sein. Er kennt die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens oft am besten und kann den Juristen wertvollen Input für die Vorbereitung der Transaktionsdokumente geben.
 

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Stephan Werlen Referent

Dr. LL.M., Rechtsanwalt
 
Stephan
 
Werlen

Partner bei CMS von Erlach Partners AG, Zürich

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