NIS-2 Herosmall

NIS2 - auch ein Treiber für die Cybersicherheit in der Schweiz?

12. November 2025 - 
Digitalisierung

NIS2 ist eine EU-Richtlinie, die Mindestanforderungen für die Cybersicherheit in verschiedenen Branchen und Unternehmen beinhaltet. Insbesondere enthält sie Massnahmen, die Unternehmen verpflichtend umsetzen müssen, um ihre Netz- und Informationssysteme zu schützen. Die NIS2-Richtlinie ist dabei als EU-Richtlinie nicht direkt auf Schweizer Unternehmen anwendbar, dennoch kann sie als Beschleuniger auch für die Cybersicherheit in der Schweiz eine Wirkung entfalten – ein entscheidender Schritt, um die digitale Widerstandsfähigkeit des Landes zu stärken. Warum dies so ist und was der Inhalt von NIS2 ist, beschreibt der folgende Beitrag.

NIS2 (Abkürzung für «Network and Information Security») stellt einen bedeutenden Schritt in der europäischen Cyberpolitik dar. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der EU zu stärken und die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu erhöhen. Obwohl die Schweiz nicht Teil der EU ist, besteht auch ein grosses Eigeninteresse an den generellen Entwicklungen in diesem Bereich.

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Stärkung und Schaffung von rechtlichen Grundlagen

Einer der zentralen Aspekte von NIS2 ist die Verschärfung der Anforderungen an die Cybersicherheit für Unternehmen und öffentliche Institutionen – indem per nationalem Gesetz strenge Sicherheitsanforderungen definiert werden, wie z.B. Mindeststandards für das Risikomanagement, Meldepflichten oder die Umsetzung von Massnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Mehrfaktor-Authentifizierung. Im Kontext «Cybersicherheit» ist derzeit insbesondere an das Schweizer Datenschutz (DSG) und das Informationssicherheitsgesetz (ISG) zu denken. Ein direktes Gegenstück zu NIS2 gibt es in der Schweiz nicht, aber die Ausstrahlungswirkung von NIS2 führt dennoch dazu, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen der Schweiz sich ein stückweit mit NIS2 messen müssen bzw. zumindest kritisch hinterfragt werden – was der kontinuierlichen Verbesserung zuträglich ist. Auch könnte eine Annäherung an NIS2 eine konsistente rechtliche Basis schaffen und ein gleichwertiges Level zur EU herstellen. Diese gesetzgeberischen Anpassungen würden nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch die rechtliche Klarheit für Unternehmen verbessern. Insbesondere würde ein einheitlicher rechtlicher Rahmen es Unternehmen ermöglichen, ihre Sicherheitsstrategien gezielt zu entwickeln und einfacherer umzusetzen, wenn diese auf dem Schweizer und dem europäischen Markt aktiv sind.

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Investitionen geben wirtschaftliche Impulse und fördern Innovation

Für Schweizer Unternehmen kann NIS2 zur Anwendung gelangen, wenn bestimmte Dienstleistungen oder Produkte in der EU angeboten werden, das Unternehmen ein Teil einer EU-Lieferkette ist oder sich Tochtergesellschaften in der EU befinden. Insoweit kann NIS2 auch ein wirtschaftlicher Impuls für die Schweiz sein. Diese Unternehmen müssen vermehrt in ihre Cybersicherheitsmassnahmen investieren, um den neuen Standards gerecht zu werden. Dies erhöht generell die Cybersicherheit – gleichzeitig stellen die o.g. rechtlichen Grundlagen auch einen entsprechenden Business Case dar und fördern somit nicht nur neue Geschäftsmöglichkeiten und -modelle im Bereich der Cybersicherheit, sondern regen auch an neue Technologien und Lösungen zu entwickeln – dies könnte zu einem Wettbewerbsvorteil führen und wiederum generiert und sichert dies inländische Arbeitsplätze. 

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Stärkeres Bewusstsein und Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Durch NIS2 wird die öffentliche Diskussion um die Cybersicherheit angeregt, gleichzeitig findet eine Sensibilisierung statt. Eine informierte Öffentlichkeit ist entscheidend, um die allgemeine Cyberresilienz zu erhöhen – dieses Wissen wird auch in die Unternehmen hineingetragen. Wenn Menschen wissen, wie sie sich schützen können, ist das der Verhinderung von Cybervorfällen zuträglich. 

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Stärkung der Zusammenarbeit

NIS2 fördert auch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren in der Cybersicherheitslandschaft. Dies könnte auch in der Schweiz zu stärkerer Kooperation zwischen Unternehmen, Behörden und Bildungseinrichtungen führen und den Wissensaustausch fördern. Ein starkes Netzwerk auch zu Cybersecurity-Experten und -Institutionen in der EU aufzubauen, ist sicher ebenfalls hilfreich und zu begrüssen.

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Inhalt NIS2

Die wichtigsten Inhalte sind:

  • Betroffene Unternehmen werden in «besonders wichtig» und «wichtig» unterteilt, was die Höhe der Bussgelder und Ausprägung der behördlichen Aufsicht beeinflusst.
     
  • Die Geschäftsleitung wird in die Verantwortung gezogen: Einbindung ins Risikomanagement, Schulungspflicht und Haftung.
     
  • Der Aufbau einer Sicherheitsorganisation ist nötig: Risikomanagement (inkl. Lieferkette), technische & organisatorische Massnahmen (vergleichbar mit ISO 27001).
     
  • Signifikante Sicherheitsvorfälle müssen den Behörden in 3 Stufen gemeldet werden: Frühwarnung, detaillierte Meldung & Abschlussbericht.
     
  • Definition der behördlichen Aufsichtsfunktion und Bussgelder (bis 10 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes, bzw. bis 7 Mio. € oder 1,4% des Jahresumsatzes).

Fazit

NIS2 hat das Potenzial die Cybersicherheit in der Schweiz positiv zu beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie die Schweiz auf diese Herausforderungen reagieren wird. Indessen bietet NIS2 auch als EU-Richtlinie eine wertvolle Gelegenheit, die Cybersicherheit nachhaltig zu verbessern und damit die digitale Resilienz zu stärken.

Autoren

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Anja Schmitz

Partner Projektas GmbH, Zug

Anja Schmitz ist Partnerin und Senior Consultant für GRC, Datenschutz & Projektmanagement bei der Projektas GmbH in Zug, einem Beratungsunternehmen das insbesondere KMUs in der Umsetzung von rechtlichen und regulatorischen Themen im Bereich Corporate Governance, Compliance und Datenschutz unterstützt. 
Sie ist Juristin und zudem auf das Projektmanagement spezialisiert. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt in der Umsetzung von Compliance-Projekten, in der Datenschutzberatung bei digitalen Transformationsprojekten sowie im juristischen Projektmanagement.
 

Nicolai Wilkop

Nicolai Wilkop

ND Concepts GmbH, Köln

Nicolai Wilkop ist Geschäftsführer und Senior Consultant bei der ND Concepts GmbH in Köln, einer Unternehmensberatung, die auf Informationssicherheit, Security Awareness und IT-Compliance spezialisiert ist. Ihre Kunden unterstützen sie dabei, Sicherheitsrisiken und regulatorische Anforderungen frühzeitig zu erkennen und nötige Massnahmen umzusetzen.

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