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Liegenschaftskosten: wichtiges und richtiges Leiturteil des Bundesgerichts

12. Mai 2023 - 
Steuern

Gute Nachrichten für Immobilienbesitzer, die viel Geld für eine Totalsanierung oder Umbauten in die Hand nehmen.

Das Bundesgericht ist über die Bücher gegangen. Es hat dieses Frühjahr eine Praxis umgestossen, die es mit einem früheren Urteil selbst als Massstab vorgegeben hatte. Dabei geht es um den steuerlichen Abzug der Liegenschaftskosten. Bisher war ein Abzug nicht möglich, wenn man selbstbewohntes Wohneigentum einer Totalsanierung unterzog oder grössere Umbauten vornahm. Das Argument hierfür war, dass es sich bei solchen Eingriffen «wirtschaftlich» gesehen um einen Neubau handle. In dieser Logik galten solche Kosten ohne grosses Federlesen als «wertvermehrend». Eine ziemlich simple Regel, die man zurecht als irritierend empfinden durfte. Warum? Wenn im Gegensatz dazu an einer Immobilie nur einzelne bauliche Massnahmen vorgenommen werden, dann wird für jede dieser Massnahmen seit Langem zwischen dem «werterhaltenden» und dem «wertvermehrenden» Charakter der Arbeiten unterschieden. «Werterhaltende» Aufwendungen kann man vom steuerbaren Einkommen abziehen.

 

Jetzt wird differenziert hingeschaut

Die bisherige Praxis wird mit dem Bundesgerichtsurteil vom 23. Februar 2023 gekippt. Zu beurteilen war ein Fall, in dem ein Ehepaar ein stark renovationsbedürftiges Bauernhaus im Kanton Jura erworben hatte, das es nach dem Kauf einer umfassenden Sanierung unterzog. Bei der Beurteilung kam unter anderem zum Tragen, dass seit der Steuerperiode 2020 eine wichtige Gesetzesänderung im Zusammenhang mit den Kosten von Ersatzneubauten gilt. Sie hat dazu geführt, dass bei Ersatzneubauten neu ebenfalls nach den verschiedenen Kategorien von Aufwendungen (werterhaltend, wertvermehrend) differenziert werden muss. Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesänderung kam das Bundesgericht im Fall des jurassischen Bauernhauses zum Schluss, dass die relativ undifferenzierte rein «wirtschaftliche» Betrachtungsweise nicht mehr haltbar ist.

Das sind aus steuerlicher Perspektive sehr gute Nachrichten für Privatpersonen, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Liegenschaft, die schon etwas in die Jahre gekommen ist, einer Totalsanierung zu unterziehen.
 

Thema vertiefen?

Eine umfassende Auslegeordnung rund um das aktuelle Bundesgerichtsurteil finden Sie in der Fachzeitschrift «TREX – der Treuhandexperte», Ausgabe 3/2023.

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Autor

Lukas Herzog

Lukas
 
Herzog

dipl. Treuhandexperte, zugelassener Revisionsexperte
Vizepräsident TREUHAND|SUISSE Sektion Zürich
 

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