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Arbeitsverhältnisse auflösen: Fehler können teuer werden

12. Mai 2023 - 
Diverses

Solange Harmonie herrscht, kann ein Schnitzer die Beziehung nicht ernsthaft trüben. Das gilt im Privatleben wie in der Arbeitswelt. Man macht keine grosse Sache draus, findet sich und regelt das im Guten. Anders kann das aussehen, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber voneinander trennen und ihr Arbeitsverhältnis auflösen. Oft ist es in dieser Phase mit der Harmonie vorbei.

Die Trennung ist oft der Punkt, an dem die Arbeitnehmer plötzlich sehr genau hinschauen und nach allfälligen Ansprüchen suchen. Damit kommt die Nagelprobe für den Arbeitgeber, ob er es beherrscht, die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses korrekt zu handhaben. Die Praxis zeigt regelmässig, dass es in diesem Zusammenhang viele Unsicherheiten und eben auch Fehler auftauchen, und zwar unabhängig von der Unternehmensgrösse.

Ein klassischer Fehler ist etwa die fehlende Berücksichtigung oder falsche Berechnung von Sperrfristen im Krankheitsfall. Das führt oft zu falschen Annahmen über den Monat der Beendigung oder gar zur Ungültigkeit einer Kündigung. Besonders anspruchsvoll sind naturgemäss auch fristlose Kündigungen oder Änderungskündigungen. Hier bieten Fehler in der Form oder im Verfahren sehr rasch Angriffsfläche. Dass die Folgen solcher Fehler die Stimmung trüben, ist noch das kleinere Problem. Leider wird es oft auch teuer. Zwei typische Folgen sind Strafzahlungen oder weiterlaufende Arbeitsverhältnisse.

Als Treuhänder muss man nicht alle rechtlichen Details beherrschen, wenn es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht. Aber es gehört sehr wohl zur Aufgabe eines Treuhandpartners, die grundsätzlichen Risiken zu kennen und aus einer gewissen Flughöhe zu überblicken, was man selber regeln kann und wann es die Hilfe von Spezialisten braucht. Wenn diese Sensibilität gegeben ist, ergänzen sich Treuhänder und Rechtsanwälte optimal – um sich selbst und ihre Mandanten vor kostspieligen Fehlern zu bewahren.
 

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Autor

Gian Geel

lic. iur.
 
Gian
 
Geel

VISCHER AG, Basel und Zürich

LL.M. Rechtsanwalt

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