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Berichterstattung: Einschränkungen im Revisionsbericht
Sobald die Revisionsstelle im Rahmen einer eingeschränkten Revision zum Schluss gelangt, dass die Jahresrechnung nicht frei von wesentlichen Fehlern ist, verlangt der Standard zur eingeschränkten Revision (SER) eine Abweichung von der Prüfungsaussage mit Normalwortlaut. Das heisst: Liegen wesentliche Verletzungen gesetzlicher Vorschriften vor, sind diese im Revisionsbericht offenzulegen – und zwar in Form einer Einschränkung.
Einschränkungen erfüllen dabei eine klare Funktion: Sie machen Gesetzesverstösse im Zusammenhang mit der Rechnungslegung transparent. Soweit möglich, sind die Auswirkungen des zugrunde liegenden Sachverhalts zu quantifizieren. Nur so kann dem Berichtsadressaten ein nachvollziehbares Urteil über die Aussagekraft der Jahresrechnung ermöglicht werden.
Da Einschränkungen per Definition Sachverhalte betreffen, die die Prüfungsaussage beeinflussen, ist es folgerichtig, dass auch die Prüfungsaussage selbst angepasst werden muss. Anstelle des Normalwortlauts treten drei alternative Formen: die eingeschränkte Prüfungsaussage, die verneinende Prüfungsaussage oder – bei unzureichender Prüfungsgrundlage – die Erklärung der Unmöglichkeit einer Prüfungsaussage.
Welche dieser Varianten zur Anwendung kommt, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen vom Anlass der Einschränkung: Ausgangspunkt ist entweder eine Beschränkung des Prüfungsumfangs oder eine Meinungsverschiedenheit aufgrund eines festgestellten oder vermuteten Sachverhalts. Zum anderen ist die Qualifizierung des Mangels durch den Prüfer entscheidend.
Im Zentrum steht dabei die Beurteilung, ob der festgestellte Mangel das Gesamtbild der Jahresrechnung grundlegend verändert oder ob dessen Auswirkung als nicht grundlegend einzustufen ist. Diese Abgrenzung erfordert eine einzelfallbezogene Beurteilung und stellt hohe Anforderungen an das Professional Judgement des Prüfers. Der SER (insbesondere Kapitel 8 sowie Anhang F, Ausgabe 2022) bietet hierzu eine wichtige Orientierungshilfe.
Hinweis: Vertiefend dazu beleuchtet der Fachartikel «Berichterstattung als besondere Herausforderung» (Autoren: Roberto Di Nino, Daniela Salkim) in der TREX-Fachzeitschrift Ausgabe 5/2025 TREX die Systematik der Modifizierung von Prüfungsaussagen – mit Fokus auf die Abgrenzung zwischen Beschränkung des Prüfungsumfangs und Meinungsverschiedenheit sowie deren Auswirkungen auf das Gesamturteil. (https://www.trex.ch/de/die-berichterstattung-als-besondere-herausforderung/)
- Die Berichterstattung als besondere Herausforderung (Daniela Salkim / Roberto Di Nino) - Fachbeitrag publiziert in der Ausgabe 5/25 - TREX 5/25
- Berichterstattung im Zusammenhang mit Art. 725 OR ff.: Ausgewählte Fragen und Antworten - Blog-Beitrag vom 21.11.2023